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Langfristiger Heilmittelbedarf (LHMB) und Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) sind die einzigen Möglichkeiten, mehr als sechs bzw. zehn Anwendungen pro Verordnungsblatt zu erhalten. Ferner ermöglichen Sie es Ärzten, Heilmittel budgetneutral zu verordnen.

Was alles als LHMB und BVB gilt, legen der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) fest. Zum Jahresanfang 2023 sind nun zwölf neue Diagnosen hinzugekommen. Die aktuelle Liste finden Sie hier.


 

Anschrift:

Praxis für Krankengymnastik

und Massage

Antoine Steenbergen

Am Markt 23

D-31655 Stadthagen

 

 

Kontakt:

Fon: +49 (0) 5721 - 46 44

Fax: +49 (0) 5721 - 27 65

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Letzte aktualisierung:

Fr. 02.10.2020